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   VGH Bayern, 27.09.2005 - 3 CE 05.2031   

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https://dejure.org/2005,74119
VGH Bayern, 27.09.2005 - 3 CE 05.2031 (https://dejure.org/2005,74119)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.09.2005 - 3 CE 05.2031 (https://dejure.org/2005,74119)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. September 2005 - 3 CE 05.2031 (https://dejure.org/2005,74119)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Ansbach, 24.02.2015 - AN 1 K 13.00576

    Länderübergreifende Versetzung eines Polizeivollzugsbeamten; Gesundheitliche

    Rechtsbehelfe gegen eine solche reine Verfahrenshandlung können nach § 44a VwGO mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, Rn 6 zu § 44a), also, wie richtigerweise im Falle des Klägers erfolgt, mit der Versagungsgegenklage zum zuständigen Bayerischen Verwaltungsgericht (vgl. grundlegend BayVGH, Beschluss vom 27.9.2005, 3 CE 05.2031).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2009 - 5 ME 31/09

    Anwendung der Grundsätze für die erstmalige Begründung des Beamtenverhältnisses

    Da die Antragsgegnerin gemäß § 123 Abs. 2 Satz 1 BRRG die Abordnung zu verfügen hätte, ist die Frage der Rechtmäßigkeit der Versagung des Einverständnisses in diesem gegen die Antragsgegnerin gerichteten Verfahren zu prüfen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 27.9.2005 - 3 CE 05.2031 -, juris).
  • VG Köln, 09.04.2021 - 19 L 2337/20 In dem verwaltun
    Das Einverständnis ist damit isolierter gerichtlicher Überprüfung entzogen, OVG NRW, Beschluss vom 05.06.2014 - 6 A 914/14 -, juris Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 27.09.2005 - 3 CE 05.2031 -, juris Rn. 9 ff.; HessVGH, Beschluss vom 24.05.2017 - 1 B 98/17 -, juris Rn. 11; Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Aufl. 2020, § 4, Rn. 39, Fn. 179; a.A. VGH BW, Beschluss vom 06.11.2017 - 4 S 2064/17 -, juris Rnrn.

    Sicherungsmaßnahmen, die letztlich auf die Sicherung des Anspruchs auf Versetzung gerichtet sind, sind in der Konsequenz und unter Berücksichtigung des Sinn und Zwecks des § 44a VwGO jedoch auch gegen den abgebenden Dienstherrn zu richten, VG Kassel, Beschluss vom 15.12.2016 - 1 L 1166/16.KS -, juris Rn. 13; i.E. so wohl auch angenommen durch BayVGH, Beschluss vom 27.09.2005 - 3 CE 05.2031 -, juris Rn. 12; im Rahmen des § 44a VwGO offen gelassen durch HessVGH, Beschluss vom 24.05.2017 - 1 B 98/17 -, juris Rn. 11, der jedoch jedenfalls in der Sache einen Sicherungsanspruch für diesen Fall verneint, dort Rnrn.

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